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Worum geht es bei der Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse ist die Sozialversicherung der freien Künstler und Publizisten. Sie sorgt durch die Künstlersozialabgabe dafür, dass sich die zahlreichen Unternehmen, die von der Mitarbeit der "Freien" profitieren, auch an deren Absicherung beteiligen. Die Kosten der Versicherung tragen dabei zu 50 Prozent die Versicherten selbst, 30 Prozent die Unternehmen. Darüber hinaus beteiligt sich auch der Bund mit weiteren 20 Prozent. Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird dabei jährlich der Entwicklung der Versichertenzahlen und den prognostizierten Ausgaben angepasst.


Die Berechnung der Künstlersozialabgabe ist für den einzelnen Unternehmer nicht besonders schwer. Wenn Honorare für selbständige publizistische oder künstlerische Beiträge gezahlt werden, fällt die Abgabe an. Unabhängig davon, ob der Honorarempfänger Mitglied der Künstlersozialkasse ist, denn das vereinfacht die Erhebung und vermeidet zugleich, dass Versicherte der Künstlersozialkasse wegen der Abgabe von ihren Auftraggebern gemieden werden.

 

Unternehmen beteiligen sich an der Absicherung von Freiberuflern


Gleichwohl können größere Firmen oder auch Branchenvereinigungen sogar Pauschalbeträge mit der Künstlersozialkasse für die bei ihnen vertretenen Betriebe aushandeln. Die so genannten Ausgleichsvereinigungen sorgen damit für garantiert einfache Abwicklung.


Die Pflicht zur Zahlung Künstlersozialabgabe muss natürlich wie jede Abgabe durch regelmäßige Prüfungen in Erinnerung gehalten werden. Logisch erscheint, dass die Deutsche Rentenversicherung dafür zuständig ist, handelt es sich doch bei der Künstlersozialabgabe nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts um eine Sozialabgabe. Der größere Teil der Einnahmen der Künstlersozialkasse fließt schließlich auch an die Rentenversicherung.

 

 

Vollständige Pressemeldung auf der Website des DJV.

 

Dazu noch ein empfehlenswerter Artikel darüber in der Süddeutschen Zeitung.

 

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